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   VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 50/12   

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https://dejure.org/2014,40454
VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 50/12 (https://dejure.org/2014,40454)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2014 - VfGBbg 50/12 (https://dejure.org/2014,40454)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 50/12 (https://dejure.org/2014,40454)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Kennzeichnungspflicht; Unmittelbare

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 50/12
    Es kann dahinstehen, ob die von der Beschwerdeführerin erhobene Rechtssatzverfassungsbeschwerde - insbesondere unter den Gesichtspunkten der unmittelbaren Betroffenheit und des Subsidiaritätsgrundsatzes (vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 und 51/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) zulässig ist.
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 31/12
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 50/12
    Das Verfassungsgericht hat mit Urteil heutigen Datums in dem Normenkontrollverfahren VfGBbg 31/12 festgestellt, dass die angegriffenen gesetzlichen Bestimmungen mit der Landesverfassung vereinbar sind.
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 31/12

    Ersatzschulen; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss;

    Selbst wenn zusätzlich das Vorbringen zu den Verfassungsbeschwerden berücksichtigt würde, die zehn durch denselben Verfahrensbevollmächtigten vertretene Ersatzschulträger gegen die Neuregelung des öffentlichen Finanzierungszuschusses erhoben haben (VfGBbg 50/12 - 58/12 und VfGBbg 79/12), führte dies nicht zu einer anderen Bewertung.

    Die nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 -, a. a. O.) und der Verwaltungspraxis des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (vgl. LT-Ds. 5/4870, S. 2) maßgebliche Höhe des durchschnittlichen Schulgeldes ist nur von einem einzigen Schulträger - der Beschwerdeführerin im Verfahren VfGBbg 50/12 - nachvollziehbar dargelegt worden.

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